Das Pflegegeld bis Ende 2016
Alle Pflegebedürftigen, die sich privat pflegen lassen, wurden von den Krankenkassen mit folgenden Pflegegeldzahlungen unterstützt;
Pflegestufe 1 225,- €
Pflegestufe 2 430,- €
Pflegestufe 3 685,- €
Das neue Pflegegeld ab Januar 2017
Für die Überleitung bestehender Versicherungsleistungen gilt der Grundsatz: Pflegebedürftige mit ausschließlich körperlichen Beeinträchtigungen erhalten anstelle der bisherigen Pflegestufe den nächsthöheren Pflegegrad.
Pflegebedürftige, bei denen bereits „eingeschränkte Alltagskompetenz“ – etwa durch Demenz – festgestellt wurde, werden zwei Grade höher eingestuft.
So erhalten viele Versicherte jetzt mehr Unterstützung als bisher.
Alte Pflegestufe ist zu neuem Pflegegrad.
„0“ – wegen eingeschränkte Alltagskompetenz* – → Pflegegrad 2
„1“ – – → Pflegegrad 2
„1“ – und eingeschränkte Alltagskompetenz* – → Pflegegrad 3
„2“ – – → Pflegegrad 3
„2“ – und eingeschränkte Alltagskompetenz* – → Pflegegrad 4
„3“ – – → Pflegegrad 4
„3“ – und eingeschränkte Alltagskompetenz* – → Pflegegrad 5
„3“ – als Härtefall – → Pflegegrad 5
(* – durch psychische Probleme oder Demenz)
Das erhalten Pflegebedürftige in den fünf Pflegegraden (PG)
ab 01.01.2017 in Euro
PG1 PG2 PG3 PG4 PG5
Geldleistung ambulant (für pflegende Angehörige):
125** 316 545 728 901
Sachleistung für ambulante Pflegedienste:
689 1.298 1.612 1.995
Leistungsbetrag stationär (Heimpflege):
125 770 1.262 1.775 2.005
(** – zweckgebundene Kostenerstattung)
Zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung haben alle Pflegebedürftigen – inklusive Pflegegrad 1 – Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Mit diesem Geld können bei zugelassenen Diensten beispielsweise Leistungen zur Entlastung des pflegenden Angehörigen oder Angebote zur Unterstützung im Alltag finanziert werden.
Die Verwendung der Gelder muss nicht im Einzelnen nachgewiesen werden.
Im Falle einer stationären Krankenhausbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahme wird das Pflegegeld bis zu vier Wochen weiter bezahlt, danach ruht der Anspruch.
Natürlich kann man die Pflegeleistungen auch für private Haushalts- oder Betreuungshilfen verwenden.
Thema Schwarzarbeit
Gerade im Bereich der Betreuung ist die „Schwarzarbeit“ relativ weit ausgeprägt.
Über die Ursachen und die Folgen der Schwarzarbeit kann man viel diskutieren oder sogar Bücher schreiben – das machen wir aber nicht!
Stattdessen verfassen wir ein stimmiges, tragbares Angebot für jeden der seinen letzten Lebensabschnitt ruhig, möglichst gelassen, entspannt und nicht noch mit ständigem Druck oder Angst verbringen will.